Zur Person
Rechtsanwalt Dr. Manfred H. Wiegandt ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Massachusetts auf US-amerikanisches Einwanderungs- und Naturalisationsrecht spezialisiert. Seit seiner amerikanischen Studienzeit ist er Mitglied der American Immigration Lawyers Association (AILA), der nationalen Vereinigung der US-amerikanisches Einwanderungsrecht praktizierenden Rechtsanwälte. AILA bietet ihren Mitgliedern Rechtsfortbildung, Informationen und berufliche Hilfen an. Als AILA-Mitglied fühlt sich Rechtsanwalt Dr. Wiegandt zu kompetenter, ethischer und rechtmäßiger Beratung und Vertretung seiner Klienten verpflichtet.
Ausbildung und Expertise
Rechtsanwalt Dr. Wiegandt erhielt seinen amerikanischen Juris Doctor (J. D.) im Jahre 1999 von der Boston University School of Law. Er hat außerdem einen Magister in Internationalen Beziehungen, den Master of Arts in Law and Diplomacy (M. A.L. D.), von der renommierten Fletcher School of Law and Diplomacy an der Tufts University inne. Dr. Wiegandt ist deutscher Volljurist und hat sein deutsches Jura-Studium an der Universität Göttingen absolviert. Diese Universität hat ihm auch einen juristischen Doktortitel (Dr. iur.) für eine Arbeit im Bereich des deutschen Verfassungsrechts sowie der deutschen Verfassungsgeschichte und -theorie verliehen (Titel: Norm und Wirklichkeit, siehe unten Book. Dr. Wiegandt ist Verfasser zahlreicher weiterer Publikationen, v.a. auf dem Gebiet des Verfassungs-, Völker- und Einwanderungsrechts, in deutschen und internationalen Fachzeitschriften (siehe unten Publications, Articles).
Bevor Dr. Wiegandt in die USA übersiedelte, war er Referent im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), wo er für Entwicklungshilfe für Osteuropa zuständig war. Vor Absolvierung seines Rechtsanwaltsexamens (Bar Exam) in Massachusetts war Dr. Wiegandt u. a. Gastforscher am Human Rights Program (HRP) der Harvard Law School und Berater von Physicians for Human Rights (PHR) in Boston (nun Cambridge).
Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht
Außer in Fragen des US-amerikanischen Einwanderungs- und Naturalisationsrechts berät Dr. Wiegandt im Bereich des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, wobei er sich besonders auf Anträge zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (vor Erwerb der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit) spezialisiert hat.
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der US-amerikanischen
Normaler Weise verliert ein deutscher Staatsangehöriger mit der freiwilligen Einbürgerung in einen anderen Staat automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Verlust kann nur vermieden werden, wenn vor der Naturalisation über die deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt und vom BVA genehmigt wird. Voraussetzung einer solchen Genehmigung ist u. a., dass der Antragsteller drohende Nachteile, vor allem beruflicher oder finanzieller, ggf. aber auch sonstiger Art, bei Nicht-Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit und weiter bestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.